Verkaufen & Vererben auf Mallorca

Die Experten sind sich durchwegs einig, dass die wirtschaftliche Krise auf Mallorca weitgehend überstanden ist. Das wird auch auf dem Immobilienmarkt ersichtlich, der seit einigen Monaten wieder deutliche Bewegungen zeigt. Vor allem im Bereich der Luxusimmobilien steigt die Nachfrage.

Wie jedes Jahr, treten auch mit 1. Januar 2016 wieder Änderungen des spanischen Steuerrechtes in Kraft. Diese betreffen ebenso das Verkaufs- und Erbschaftsrecht. Dabei wird unterschieden, ob jemand seinen ständigen Wohnsitz auf Mallorca hat oder seinen Besitz nur zu Urlaubszwecken nutzt. Als „Resident“ gilt man laut spanischem Recht, wenn man sich mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Handeln zwei Privatpersonen einen Verkauf aus, liegt der Steuersatz für Veräußerungsgewinne bei Residenten und Nicht-Residenten in derselben Höhe, allerdings muss der Nicht-Resident bei der notariellen Beurkundung zusätzlich einen Akonto-Zahlung leisten. Bei Verkauf einer Immobilie in städtischem Gebiet wird neben der Versteuerung der Veräußerungsgewinne eine Wertzuwachssteuer fällig.

Interessant wird es auch bei Erbschaftsangelegenheiten, denn dabei stellt sich das EU-Recht über spanisches Recht: Obwohl ein gemeinsam in Spanien gefertigtes und unterschriebenes Ehegattentestament eines Residenten nach spanischem Recht normalerweise keine Gültigkeit besitzt, wird es dank eines EU-Rechtes, das dieser Ansicht wiederspricht, trotzdem anerkannt.

Eine wichtige Information ist außerdem, dass man ein Testament IMMER handschriftlich verfassen MUSS, denn nur dann ist es gültig. Ein mit dem Computer gefertigtes und ausgedrucktes Dokument wird nicht anerkannt. Außerdem müssen unbedingt beide Ehepartner unterschreiben. Ein Testament über eine in Spanien liegende Erbschaft kann zwar auch in Deutschland angefertigt werden (dieses muss von einem spanischen Notar zusätzlich bestätigt werden), allerdings ergeben sich von vornherein weit weniger Probleme beim Eintrag ins Grundbuch, wenn auch ein spanisches Testament angefertigt wurde.

Detaillierte Informationen über die genauen Steuersätze bzw. Änderungen im Steuerrechtsgesetz erhält man in jeder Rechtsanwaltskanzlei. In den meisten Kanzleien ist das erste Informationsgespräch kostenlos. Es gibt auch Immobilienmakler, wie die mit acht Büros auf Mallorca vertretene Firma Porta Mallorquina, die regelmäßige Schulungen zum spanischen Steuerrecht anbietet. Im Allgemeinen kann man sagen, dass es zur Zeit sehr lohnenswert ist, seinen Besitz auf Mallorca zu veräußern.